HEKAS

FENSTER I TÜREN I ROLLLADEN  

Qualität ist kein Zufall 

Unser Leistungspektrum mit Referenzen im Überblick

Fenster

Wir bieten Ihnen maßgefertigte Fenster in höchster Qualität aus Kunstoff und Aluminium an. Sie können aus einem großen Angebot von Profilen, Farben, Gläsern und Beschlägen wählen. Wir haben für jede Projekt- & Gebäudeanforderung die passende Produktkonfiguration zum besten Preis-Leistungsverhältnis. Bei uns wird jeder Kunde individuell und persönlich betreut. Alle Erzeugnisse und Komponenten sind garantiert von marktführenden und namhaften Herstellern wie SCHÜCO, Veka, Roto, Winkhaus, Mako, Saint Gobain und weiteren Top Verarbeitern.

Haustüren

Alle unsere Haustüren werden nach Maß und gemäß Wunschkonfiguration gefertigt. Bei der Designauswahl sind Ihnen nahezu keine Grenzen gesetzt. Zutritt per Fingerabdruckscanner, hoher Einbruchschutz sowie kundenindividuelle Fertigung sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Mit unserer Software können wir vorab die Haustür an Ihrem Eingang abbilden und simulieren. Auch in diesem Produktsegment arbeiten wir ausschließlich mit Top Lieferanten wie SCHÜCO, Heroal, Rodenberg, Ekey und Winkhaus, um höchste Qualität und Langlebigkeit zu sichern.

Rollladen & Raffstore

Zu den Fenstern erhalten Sie selbstverständlich auch die passenden Rollläden mit Elektro- oder Funkantrieben bei uns. Als Alternative zu Rollläden bieten sich hier Raffstoren oder ZipScreens an, die in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen haben. Denn moderne Häuser mit viel Glas liegen voll im Trend. Doch wer ein übermäßiges Aufheizen der Räume vermeiden will, der benötigt effektiven Sonnenschutz. Als Fachhändler vertreten wir namhafter Größen der Branche zu denen ROMA, Alukon, Beck+Heun und Somfy gehören.

Wintergärten & Terassenüberdachungen

Eine breites Angebot an unterschiedlichen Alu-Wintergärten und Überdachungen sowie Pergolen finden Sie bei uns. Ob thermisch isolierte Wintergärten, die bewohnbar sind, oder Kaltsysteme für den Garten, bei uns sind Sie garantiert in guten Händen. Wir helfen Ihnen Ihre Gartenträume zu verwirklichen. Alle Systeme sind zertifiziert und schnelle Lieferzeiten zählen zu unseren Stärken.

Innentüren

Zimmertüren sind ein wesentlicher und essentieller Teil der Innenarchitektur. Sie unterstreichen den individuellen Charakter eines wohnhaften Hauses. Daher bieten wir mit unserem großen Lieferantennetzwerk für jeden den passenden Stil. Gerade stumpfe Türen mit verdeckt liegenden Bändern und Magnetschlössern sind voll im Trend. Die passenden Drückergarnituren erhalten Sie auch bei uns.

Insektenschutz

Ob Fenster, Türe oder Schiebeanlage bei uns erhalten Sie die passenden Insektenschutzlösungen. Aufgrund von kundenindividueller Maßfertigung ist nahezu jede Farbe und Dimensionierung realisierbar. Unsere Systeme sind einfach und vielseitig in der Verwendung. Die barrierefreien Produkte eigenen sich besonders für große Durchgänge und z. B. Schiebeanlagen oder Wintergärten.

Montagearbeiten

Unsere Fachmonteure sichern Ihnen eine fachgerechte Montage zu. Dabei wird immer  nach dem aktuellen Stand der Technik gearbeitet. Stetige Fortbildung und Schulung sowie eine professionelle Ausrüstung mit Glasrobotern und modernster Montagetechnik garantieren einen reibungslosen Einbau. Selbstverständlich können Sie bei uns auch lediglich die reine Montage in Auftrag geben. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie alles aus einer Hand inkl. Montagematerial erhalten, oder nur die reine Arbeits- bzw. Lohnleistung beauftragen. Nehmen Sie Kontakt auf. Alle unsere Gewerke können auf Wunsch von einem Gutachter begleitet und mit einem Abschlussgutachten übergeben werden.

Wir sind spezialisiert auf:

  • Demontage & Montage von Fenstern 
  • Türen und Tore
  • Fassaden-Systeme
  • Brand-& Rauchschutzelemente
  • Sonnenschutzvorrichtungen
  • Reparaturen & Instandhaltung

Beratung

Schon im ersten Beratungsgespräch muss eine Vielzahl an Eigenschaften berücksichtigt werden. Anforderungen an Design, Wärme-, Schall-, Einbruchschutz, Absturzsicherungen sowie auch Automatisierung sind nur einige Beispiele. Technische Berater namhafter Unternehmen aus der Baubranche, die wir vertreten, leisten bei hochkomplexen Anforderungen zusätzliche Unterstützung. Wir besprechen mit Ihnen alle relevanten Punkte und informieren Sie dabei auch über aktuelle Fördermöglichkeiten. In allen Phasen des Projektes richten wir uns nach den Wünschen der Kunden.

Planung & Fertigung

Mit Ihren Informationen planen unsere Experten Ihr Projekt. Die Auswahl geeigneter Materialien sowie die optimale Abstimmung einzelner Bauteile untereinander, bilden den Grundstein für effizientes, zielorientiertes und dauerhaftes Bauen. Gemeinsam mit Ihnen wird die bestmögliche Produktausführung in höchster Qualität konfiguriert. Natürlich achten wir dabei stets auf Ihren vorgesehenen finanziellen Rahmen. Der Fertigungsprozess findet ausschließlich bei führenden und zertifizierten Herstellern statt. Diese sind für Ihre Qualität, lange Garantie, hoch technologischen Maschinenparks, modernste Fertigungstechnik sowie qualifiziertes Personal bekannt.

Lieferung & Montage

Aufgrund hoher Effizienz im Produktionsprozess können Sie schon früh mit Ihrer Lieferung rechnen. Eine kostenlose Zwischenlagerung in unserem Lager ist natürlich auch möglich. Dank werkseigener LKWs, die alle mit geländefähigen Staplern ausgestattet sind, kann die Logistik schnell gesteuert werden. Unsere Fachmonteure sichern im Anschluss eine fachgerechte Montage nach dem aktuellen Stand der Technik zu. Die reine Beauftragung der Montage ist auch möglich. Stetige Fortbildung und Schulung sowie eine professionelle Ausrüstung mit modernster Montagetechnik und Glasrobotern garantieren einen reibungslosen Einbau.

Gründe für eine Zusammenarbeit mit HEKAS

20 Jahre Garantie Schnelle Lieferzeit Top Qualität Preis-Leistung

Über uns

Qualität ist kein Zufall

HEKAS GmbH & Co.KG ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Sitz in Kamp-Lintfort, dem Ruhrgebiet. Seit nahezu 20 Jahren bieten wir maßgefertigte Fenster, Türen, Rollladen und vieles mehr an ! Zu unseren Kunden gehören private Bauherren, Bauträger, Metallbauunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften und auch die Industrie.

Als autorisierte Fachhändler vertreten wir ausschließlich namhafte Lieferanten und Systemhersteller, die für Ihre Qualität und Produktpaletten bekannt sind.

SCHÜCO, ROMA, SOMFY, HEROAL sind nur einige, die in unserer Branche zu den marktführern zählen und in unserem Produktprogramm geführt werden.

Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand von der Beratung und Planung bis hin zur Lieferung und Montage. Dadurch werden Schnittstellen minimiert und ein erfolgreicher  Projektabschluss gesichert.

Wir sind unkompliziert, kundenorientiert, flexibel und zuverlässig. 

Das garantiert die Geschäftsführung, die sich seit der Gründung höchster Qualität und Kundenzufriedenheit verschrieben hat.

 

Unsere Partner & Lieferanten

Karriere & Stellenausschreibungen

 

Du hast Lust auf neue Herausforderungen ? Wir bieten spannende Aufgaben, attraktive Arbeitsbedingungen und interessante Jobmöglichkeite.

Was dich erwartet ?

Ein Betrieb, der nicht nur in einer stetig wachsenden und spannenden Branche agiert sowie inhabergeführt ist, sondern sich auch durch eine familiäre Arbeitsatmosphäre auszeichnet.

Durch kundenindividuelle Maßfertigungen und einem abwechslungsreichen Material- & Komponenteneinsatz, ist eine Vielseitigkeit sowie Individualität unseres Betriebs gesichert.

 

Wir haben aktuell folgende Positionen zu besetzen:

  • Monteur/in Fenster- & Fassadentechnik Alu
  • Bauhelfer/in
  • Monteur/in für Fenster-, Haustüren, Rolladen & Innentüren 
  • Montage-Bauleiter/in

 

Wir bieten:

  • Einen Arbeitsplatz in einem traditionsreichen Unternehmen mit anspruchsvollen Bauprojekten
  • Interessante Aufgaben
  • Die schnelle Übernahme von Verantwortung
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post an:

HEKAS GmbH & Co.KG
Cäcilienstr. 45b, 47475 Kamp-Lintfort
E-Mail: info@hekas.de

Anfrage

Sie haben Interesse und möchten sich unverbindlich ein Angebot einholen? Rufen oder schreiben Sie uns an.

Wir gehen genau auf Ihre Anliegen und Ihre wünsche ein.

Sie kriegen garantiert eine praktikable und kostengünstige Lösung.

Bitte beschreiben Sie detailliert Ihr Projekt und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung !

Wir sind unkompliziert, kundenorientiert, flexibel und zuverlässig. 

Kontakt

anschrift

HEKAS GmbH & Co.KG

Cäcilienstr. 45b
47475 Kamp-Lintfort

Tel: +49 2842 / 9089687

E-Mail: info@hekas.de

Büro & Ausstellung

Montplanetstr. 3

47475 Kamp-Lintfort

vorherige Terminabsprache notwendig !

Öffnungszeiten

MO-FR 09:00 – 17:00

SA 10:00 – 15:00

 

Impressum

Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG

HEKAS GmbH & Co.KG
Cäcilienstr. 45b
47475 Kamp-Lintfort
Deutschland
E-Mail: info@hekas.de
Tel.: +49 2842 / 9089687

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Kleve
Registernummer: HRA 3562

Geschäftsführer

Zehrid Smajlovic

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE119/5820/1066

EU-STREITSCHLICHTUNG – Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

VERBRAUCHER­STREIT­BEILEGUNG / UNIVERSAL­SCHLICHTUNGS­STELLE

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis gemäß § 36 VSBG

Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

Urheberrecht und Bildnachweise

Die Inhalte sind – soweit nicht abweichend angegeben – urheberrechtlich geschützt.
Verwendete Fotografien sind ggf. mit Bildnachweisen gekennzeichnet oder unten aufgeführt, soweit sie nicht selbst angefertigt wurden.
Die Verwendung von Fotografien auf Drittseiten ist nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz der Urheber möglich.

Velux: https://www.Velux.de/

VFF – Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=elPB6lQcvdw

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Glaser- und Fensterbauer-Handwerk Herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, An der Glasfachschule 6, 65589 Hadamar, und beim Bundeskartellamt gemäß § 38, Abs. 2, Ziffer 3 GWB angemeldet.

• 1. Anwendungsbereich

1. 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Für Werkverträge gelten ergänzend die unter Teil II aufgeführten Besonderen Bestimmungen sowie, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C“. Für Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil III dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden. Die VOB ist im Buchhandel erhältlich; sie kann im übrigen bei uns eingesehen werden.

2. 1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

3. 1.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

TEIL I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

• 2. Angebote

1. 2.1 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

2. 2.2 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

• 3. Preise

1. 3.1 Die Preise schließen, soweit nichts anderes angegeben ist, die Mehrwertsteuer ein.

2. 3.2 Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vier Monate nach Vertragsabschluss oder später, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Preisermittlungsgrundlagen über den Preis neu zu verhandeln.

3. 3.3 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht geltend gemacht werden.

4. 3.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung.

• 4. Leistungsvorbehalt

1. 4.1 Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen.

2. 4.2 Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, wie z. B. Arbeitskämpfe bei uns oder anderen Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen. Von einem solchen Ergebnis ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

3. 4.4 Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl. Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Besteller abgetreten.

• 5. Gewährleistung

1. 5.1 Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

2. 5.2 Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

3. 5.3 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter.

4. 5.4 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:

▪ unauffällige optische Erscheinungen

▪ farbige Spiegelungen („Interferenzen“)

▪ optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern („Hammerschlag”)

▪ Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt”) bei Isoliergläsern

▪ Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern

• 6. Eigentumsvorbehalt

1. 6.1 Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.

2. 6.2 Bei Verarbeitung mit fremden uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns.

3. 6.3 Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- und Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10 Prozent. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.

4. 6.4 Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers.

5. 6.5 Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

6. 6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10 Prozent übersteigt.

• 7. Schadenersatz

1. 7.1 Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Haftungsausschluß betrifft Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung. Unsere Haftung aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bleibt in Fällen der leichten Fahrlässigkeit insoweit bestehen, als wir auch in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 500 Euro einstehen. Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung gegeben ist, wird auch über diesen Betrag hinaus gehaftet.

• 8 Gerichtsstand

1. 8.1 Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, unser Firmensitz vereinbart, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

TEIL II – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE

• 9. Für Werkverträge sind zusätzlich die nachstehenden besonderen Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB.

1. 9.1 Angaben des Bestellers: Fehler aus den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.

2. 9.2 Anpassungsvorbehalt: Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Bestellers zusätzliche im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind.

3. 9.3 Zahlung: Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ohne Abzug. Rechnungsbeträge bis 500 Euro sind unverzüglich, Abschlagszahlungen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang zahlbar. Im übrigen gilt § 16 VOB/B. Stillstands- und Wartezeiten, die der AN nicht zu vertreten hat, werden dem AN vom AG i.H. von 42,00 EUR Std./Person zzgl. 19% MwSt. vergütet. Für den Baustellenstop wegen fehlende Vorleistung (z.B. Zugang zum Wohnung/Montageort nicht gewährleistet wurde), nicht rechtzeitig oder fehlerhaft gelieferten Materials, berechnen wir für zweite An-und Abfahrt 0,48 EUR/p. km und Fahrzeit 35,00 EUR/p. P. zzgl. 19% MwSt.

4. 9.4 Herstellergarantie: Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers, z. B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine Herstellergarantie nur auf Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.

5. 9.5 Gefahrtragung: Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht termingerecht erbrachter Vorleistung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor in Annahmeverzug gesetzt worden ist.

TEIL III – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN

• 10. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen:

1. 10.1 Angebote sind bis zur Annahme des Auftrages freibleibend.

2. 10.2 Lieferung, Gefahrübertragung: Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.

3. 10.3 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt – auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden im Güterfernverkehr gemäß KVO und im Güternahverkehr gemäß GNT berechnet.

4. 10.4 Verlangt der Besteller Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung über Ziff. 1.7 hinaus.

5. 10.5 Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. 10.6 Mehrkosten, die durch eine vom Besteller zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers.

7. 10.7 Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.

8. 10.8 Zahlung Sofort bei Lieferung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zu zahlen.